AGBs und Schutz- und Hygienevorschriften für den Erhalt und die Durchführung einer kostenfreien Lehrerfortbildung

Die im folgenden aufgeführten Bedingungen für den Erhalt einer kostenfreien Fortbildung im Rahmen der Fortbildungsinitiative „KuGS“ und „Schreibkompetenz“ wurden gelesen und sind mit der Bewerbung und schließlich durch die für die Terminbestätigung ergänzende schriftliche Vereinbarung  und deren Unterschrift akzeptiert. Nur mit Akzeptanz der AGBs kann eine Fortbildung im Rahmen der Lehrerfortbildungsinitaitive und der Erfüllung der Bedingungen erhalten werden. Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit dem Mediastep-Institut.

Allgemeine AGBs für die verbindliche Durchführung der Lehrerfortbildung im Rahmen der Lehrerfortbidunginitiative „KuGS“ bzw. „Schreiben“

Ergänzung der AGBs Hygiene- und Schutzvorschriften für Fortbildungen ab dem Schuljahr 2021/22  im Rahmen der Fortbildungsinitiative Schreiben und KuGS am Donnerstag, 22.07.2021

Download der AGBs (Allgemein und Ergänzung vom 22.07.2021 und Anlagen)


Allgemeine AGBs für die verbindliche Durchführung der Lehrerfortbildung im Rahmen der Lehrerfortbidunginitiative „KuGS“ bzw. „Schreiben“
  1. Die Fortbildung findet – sofern sie als Präsenzveranstaltung stattfindet – an unserer Grundschule bzw. unserer/einer von uns organisierten Einrichtung entsprechend der zum Zeitpunkt der Fortbildung aktuell geltenden Hygienevorschriften statt.
  2. Für die Fortbildungsplanung, den Kommunikationsablauf und sämtlichen damit verbundenen Informationen bin ich mit dem Speichern und Verwenden der Schuldaten sowie der Teilnehmer*innendaten einverstanden. Dies wurde von der unterzeichnenden Person in der gemeinsamen Planung für die Fortbildung und mittels einer entsprechenden Teilnehmer*innenliste mit dem Einverständnis der Teilnehmer*innen mit der Bestätigung der Fortbildung geklärt. Die für die Organisation, Durchführung und Nachbereitung erhaltenen Daten, bleiben beim Mediastep-Institut und werden nicht an Dritte weitergegeben sowie auf schriftliches Verlangen hin nach der erfolgten Fortbildung und ihrer Nachbereitung gelöscht. Hinsichtlich dem Nachweis gegenüber Regierung, Ministerium, Schulamt, Aufsichtsbehörde o.a. die Fortbildung betreffenden Behörden sowie für eine eventuelle Ausstellung einer Ersatz-Teilnahmebestätigung, ist das Mediastep-Institut verpflichtet, die Namen der Teilnehmer*innen 10 Jahre zu archivieren. Die Löschung der Daten betrifft daher ausschließlich die kommunikativen und organisatorischen Daten.
  3. Der Schule/Einrichtung, vertreten durch die unterzeichnende Person werden Kosten in Rechnung gestellt, wenn die Fortbildung am Tag der Durchführung nicht die Mindestteilnehmerzahl von 15 Lehrkräften /LAAs hat bzw. nach der verbindlichen Bestätigung – egal aus welchem Grund – abgesagt wird bzw. nicht stattfindet. Die Mindestteilnehmerzahl von 15 Lehrkräften / LAAs wird seitens der organisierenden Schule verbindlich für die kostenlose Durchführung organisiert, andernfalls werden der Schule/Einrichtung 40,00 € (ohne MwSt.) pro fehlender Lehrkraft / LAA unter 15 teilnehmenden Lehrkräften / LAAs in Rechnung gestellt. Die Gewährleistung obliegt der unterzeichnenden Person.
    Dies erfolgt leider aus Erfahrungen der unverbindlichen Anmeldung der letzten Jahre und unabhängig von Grund des Entfalls/der Nicht-Teilnahme (andere Veranstaltung, Krankheit, Pandemie, u.w.). Der Fortbildungstermin ist langfristig bekannt.
    Für Teilnehmer*innen, die nicht teilnehmen, kann eine entsprechende Ersatzperson (Lehrkraft/LAA) teilnehmen.
  4. Im Falle einer Pandemie oder eines Lock-Downs oder anderen Gründen mit entsprechenden Erlassen und verpflichtenden Vorgaben unabhängig von der dazu führenden Situation oder der vorschrifterlassenden Quelle, dass Präsenz-Fortbildungen nicht stattfinden dürfen, findet die Fortbildung am selben Termin als digitale Fortbildung in der Regel von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr statt. Änderungen der Beginnzeit können mit dem Mediastep-institut vereinbart werden. Dazu wird die entsprechende Vor- und Nachbereitung seitens der durchführenden Schule verbindlich und in den vier Wochen vor Fortbildungstermin bzw. schnellstmöglich nach Kenntnis eines Lock-Downs/von Quarantäne/einer Schulschließung oder anderen dazu führenden Gründen/Erlassen durchgeführt. Die Person der sich bewerbenden Schule/Einrichtung (unterzeichnende Person oder die für die Fortbildung als Ansprechpartner*in benannte Person) organsiert die verbindliche und rechtzeitige Weiterleitung von Informationen sowie zugesandten Unterlagen an die angemeldeten Teilnehmer*innen im Falle einer digitalen Fortbildung schnellstmöglich.
    Alternativ können im Fall einer Absage durch die Schule/sie vertretende/unterzeichnende Person – bei einer Pandemie, außerhalb einer Pandemiesituation oder allgemeinen Absage Ihrerseits – ein Ersatzkollegium zum vereinbarten Fortbildungstermin gestellt werden. Die Organisation eines Ersatzkollegiums bzw. von Ersatzteilnehmer*innen obliegt komplett der Schule/Einrichtung/der Person, die die Fortbildung mit dem Mediastep-Institut vereinbart hat. Ein Alternativtermin ist aufgrund der Planungskomplexität nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Mediastep-Institut möglich. Dieser muss im Zeitraum ab April eines laufenden Schuljahres im noch laufenden Schuljahr stattfinden bzw. ab Schuljahresbeginn bis 31.03. des laufenden Schuljahres. Eine Verschiebung in das neue Schuljahr ist nicht möglich.
    Ohne Ersatzkollegium/teilnehmende Lehrkräfte werden je fehlender Lehrkraft 15 mal 40,00 € in Rechnung gestellt; dies ist die Höchststornogebühr für eine entfallende, vereinbarte Fortbildung und wird im Falle einer Absage, unabhängig vom Grund der Absage (andere Veranstaltung, Krankheiten, Pandemie, u.w., siehe Pkt. 4) fällig.Beispiele:
    Sofern 15 Lehrkräfte an der Fortbildung teilnehmen und 19 angemeldet waren, werden keine Kosten in Rechnung gestellt, da die Mindestteilnehmer*innenzahl von 15 erreicht wurde.Wurden 18 Lehrkräfte verbindlich angemeldet und nehmen 13 Lehrkräfte an der Fortbildung teil, werden 2 x 40,00 € als Leistungsausfall in Rechnung gestellt, da 2 Teilnehmer*innen zur Mindestteilnehmer*innenzahl 15 fehlen.Der Höchstbetrag der Absage (Stornogebühren) liegen bei 15 x 40,00 € für die Absage der Mindestteilnehmer*innenzahl. Ersatzteilnehmer*innen können ohne vorherige Klärung teilnehmen.
    Bitte beachten Sie, dass ein Teilnehmerplatz inklusive aller Leistungen (Ausschreibung, Kommunikation, Reisekosten, Digitalisierung, Vor- und Nachbereitung, Durchführung) einen Gesamtwert von ca. 140,00 € hat! – die 40,00 € Leistungsausfall stellen einen Teilbetrag der Leistungen dar.

  5. Im Falle eines Online-Seminars statt Präsenzseminar bei einem Lock-Down/Quarantäne/Schulschließung
    Als Alternativlösung im Falle eines Lock-Downs/Quarantäne/Schulschließung findet ein Online-Seminar mit dem Mediastep-Institut am selben Tag der vereinbarten Fortbildung statt. Dazu benötigt es folgende Mitorganisation Ihrerseits, die Sie mit Unterschrift der für die Fortbildung erfolgten Vereinbarung zwischen der Schule/der organisierenden und verantwortlich gezeichneten Person und dem Mediastep-Institut anerkennen:
  • Alle Teilnehmer*innen nehmen mit Mikrofon, Videofunktion (Kamera), Tastatur und stabiler Internetverbindung einzeln an digitalen Endgeräten (PC, Laptop, Tablet, o.a.) teil – dies ist verbindlich für das Online-Seminar zu realisieren und bei der Bewerbung auch für ein Präsenzseminar Voraussetzung, da Präsenzseminare aufgrund der stets möglichen Pandemie-Situationen zu Online-Seminaren werden müssen.
  • Vorherige, schnellstmögliche Organisation und Empfangnahme der Arbeitsmaterialien via Zustelldienst (Post, DPD, o.a.)
  • Weitergabe der Arbeitsmaterialien an die teilnehmenden Lehrkräfte (dazu übermitteln Sie uns mit der Information, dass das Präsenzseminar zu einem Online-Seminar wird die Anschrift, wo die Arbeitsmaterialien hingesendet werden sollen und sind mit Anerkennung dieser Bedingungen mit der Speicherung dieser weiteren Adressdaten für diese Versendung einverstanden. Empfehlung: hier ist die Mitteilung einer privaten Anschrift der organisierenden, verantwortlichen Person sinnvoll, da im Falle einer Schulschließung die Sendung in der Schule eventuell nicht ankommt/angenommen werden kann.
  • Die digitale Plattform (der digitale Seminarraum) wird durch das Mediastep-Institut organisiert und zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um die digitale Plattform ZOOM; sollte diese digitale Plattform durch Ihre Schulaufsicht/Ihren Träger nicht erlaubt sein, organisieren Sie umgehend einen digitalen Raum, teilen dem Mediastep-Institut diese Plattform und den Einladungslink mit Host-Rechten mit und vereinbaren einen Testtermin dazu. Andernfalls findet das digitale Seminar auf der digitalen Plattform ZOOM statt.
  • Rechtzeitige Weitergabe des Einladungslinks an die verbindlich teilnehmenden Lehrkräfte über Ihren E-Mail-Verteiler.

6. Nachbereitung

 Anwesenheitsliste an das Mediastep-Institut binnen einer Woche eingescant mailen.

  • Die Anwesenheitsliste erhalten Sie als PDF zum Ausdruck vom Mediastep-Institut zur Online-Fortbildung. Die Anwesenheitsliste der Lehrkräfte, die teilgenommen haben, da das Mediastep-Institut als externes, die staatliche Lehrerfortbildung ergänzendes Institut für (akkreditierte) Fortbildungen die Teilnahme erheben und archivieren muss, muss in der Regel original unterschrieben sein. Sollte die Schulschließung/Situation in Zusammenhang mit dem Online-Seminar und die digitale Situation die originale Unterschrift der Teilnehmer*innen nicht ermöglichen, prüft die verantwortliche, die Veranstaltung organisierende Person die Anwesenheit der Teilnehmer*innen im digitalen Raum und unterzeichnet die Anwesenheitsliste stellvertretend für alle und sendet sie dem Mediastep-Institut bis eine Woche nach Fortbildungstermin zu.
  • Teilnahmezertifikate zur Fortbildung
    Für die Erstellung der Teilnahmezertifikate füllt/en die organisierende/n Person/en eine vom Mediastep-Institut vorher auf der mitgeteilten Intranetseite für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung herunterladbare Excelliste mit den korrekten Vor- und Zunamen inklusive des Daten-Einverständnisses für die Ausstellung der Teilnahmezertifikate an das Mediastep-Institut. Nach vollständiger Teilnahme der Lehrkräfte an der Online-Fortbildung erstellt das Mediastep-Institut die Teilnahmezertifikate. Diese werden nach dem Online-Seminar bis spätestens Ende des laufenden Schuljahres an die organisierende Schule versendet und dort seitens der veranstaltenden Einrichtung/Person an die Teilnehmer*innen weitergegeben. Dies kann einige Zeit dauern, da die Teilnahmezertufikate quartalsweise erstellt und versendet werden, wird jedoch verbindlich erledigt.
  • Nehmen Lehrkräfte nicht am Online-Seminar teil, werden die Arbeitsunterlagen in den von uns an Sie geschickten verschlossenen Versandtaschen pro Teilnehmer/in an das Mediastep-Institut in entsprechender schützender Umverpackung (Kartonage) zurückgeschickt. Andernfalls werden 25,00 € pro Materialpaket, das nicht zurückgeschickt wird, der organisierenden Schule in Rechnung gestellt. Die Arbeitsmaterialien dienen den Praxisübungen in und nach den Online-Seminaren.

Für das Online-Seminarformat gelten die gleichen Teilnahmebedingungen (siehe 1. bis 5. oben) wie für das vereinbarte Präsenzseminar (verbindliche Teilnehmerzahl und Mindestteilenehmerzahl 15 von Lehrkräften/LAAs, u.w.).

   7. Zum Erhalt einer kostenfreien Fortbildung / Sollte ein Termin nicht möglich sein

Die Bewerbung entspricht bereits verbindlichem Interesse seitens der sich bewerbenden Person/Einrichtung, garantiert aber keine verbindliche Durchführung durch das Mediastep-Institut – hier besteht kein Rechtsanspruch seitens den sich bewerbenden Einrichtungen. Sollte die Fortbildung durch das Mediastep-Institut abgesagt werden müssen, wird beiderseits nach einem Ersatztermin gesucht und die Fortbildung am neu vereinbarten Termin als Präsenz- oder Online-Seminar mit denselben AGBs durchgeführt. Hierfür bietet das Mediastep-Institut bis zu vier Terminen in gemeinsamer Absprache an, sollte keiner dieser Termine seitens der Einrichtung, die sich für die Fortbildung im Rahmen der Aus- und Fortbildungsinitiative verbindlich beworben hat, realisiert werden, tritt der Stornofall (siehe Pkt. 5) ein.

Ersatztermine sind im laufenden Schuljahr wie folgt möglich:

Ist der erstvereinbarte Termin ab Schuljahresbeginn bis 31.03. des aktuellen Schuljahres vereinbart, muss der Ersatztermin bis einschließlich dem 31.03. gefunden und durchgeführt werden.

Ist der Termin ab 01.04. vereinbart, muss der Ersatztermin bis Schuljahresende des aktuellen, laufenden Schuljahres durchgeführt werden.

Da Präsenztermine im Terminverbund geplant und durchgeführt werden, ist ein Einzeltermin mit einzelner An- und Abreise zzgl. Übernachtungskosten nur bis 200 km Entfernung von Nürnberg realisierbar. Hier wird der Ersatztermin zu einem Onlinetermin umgewandelt oder die organisierende Einrichtung übernimmt die zusätzlichen Kosten für An-, Abreise und Übernachtung.

Das Mediastep-Institut sowie die sich bewerbende Einrichtung (Schule, Seminar, Schulamt, Kompetenzteam, Magistrat, Hochschule) bemühen sich beiderseits um eine gemeinsame Lösung im Falle einer Verschiebung.


In all den Jahren der Fortbildungsinitiative wurden, sofern überhaupt Änderungen nötig waren, stets im guten Einvernehmen Lösungen gefunden. Wir bauen hier auf das konstruktive, wollende Miteinander und freuen uns auf die gemeinsame Fortbildung!

 


Ergänzung der AGBs Hygiene- und Schutzvorschriften für Fortbildungen ab dem Schuljahr 2021/22  im Rahmen der Fortbildungsinitiative Schreiben und KuGS am Donnerstag, 22.07.2021/Sepember 2023

Das folgende Hygienekonzept für Fortbildungen im Rahmen der Lehrerfortbildungen im Rahmen der Lehrerfortbildungsinitiative „Kunstunterricht in der Grundschule“ (KuGS) und „Wie Schreiben gelingt“ (Schreibkompetenz), stellt sicher, dass die Sicherheit aller Teilnehmer*innen durch die Teilnahme an der vereinbarten Fortbildung vor Ort durch die organisierende Schule/Einrichtung gewährleistet ist und umgesetzt ist, damit alle Teilnehmer*innen und Umsetzende sicher und mit ebenso viel Kurzweil und Lernzuwachs an den begehrten Fortbildungen trotz der Covid 19 oder einer anderen Pandemie Lockdown- und Schulschließung entstandenen Situation wie zuvor haben. Oberstes Ziel ist es, mit diesem Konzept, alle Teilnehmer*innen und alle indirekt mit allenTeilnehmer*innen in Kontakt stehenden Menschen – vor allem die uns anvertrauten Schüler*innen – zu schützen.

Bitte lesen Sie unser Hygiene- und Schutzkonzept in Ruhe durch. Hier sind die wichtigsten Informationen was sich in unseren Präsenzveranstaltungen vor Ort hinsichtlich der neuen Hygienemaßnahmen für die veranstaltende Schule/Einrichtung ändert, zu beachten und umzusetzen ist. Dieses Konzept basiert auf den bundesweiten Anweisungen bezüglich Veranstaltungen. Weiterführende Informationen sind auch auf der Website des Infektionsschutzes (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus.html) zu finden. Alle ausführlichen Informationen finden Sie auch nochmal am Ende dieses Textes als herunterladbare PDF-Dateien bzw. auf unseren Internetseiten www.mediastep-institut.de => Fortbildungsinitiative => FAQs / Procedere => AGBs, Bedingungen …*, deren internen Link Sie für die Vorbereitung der Veranstaltung bekommen werden.

Bei „KuGS“ und „Schreiben“ handelt es sich um eine die staatliche Lehreraus- und -fortbildung ergänzende Maßnahme des freien Trägers Mediastep-Institut mit freundlicher Unterstützung von Faber-Castell mit dem Ziel pädagogisches, methodisches, didaktisches, interdisziplinär wissenschaftliches Know-How für gelingendes Lehren, Lernen und Unterrichten zu vermitteln, Fördermaßnahmen für die Schüler*innen zu gestalten bzw. Kreativität zu fördern. Beide Bildungsangebote werden durch das Mediastep-Institut veranstaltet.

Es gelten u.a. die drei G’s: Geimpft, Getestet oder Genesen für die Teilnahme an einer Präsenzfortbildung im Rahmen der Lehrerfortbildungen im Rahmen der Lehrerfortbildungsinitiative „Kunstunterricht in der Grundschule“ (KuGS) und „Wie Schreiben gelingt“ (Schreibkompetenz). Maßgebend sind hier die jeweiligen Landesverordnungen für schulische Bildungsangebote.Dafür bringen die Teilnehmer*innen bitte den entsprechenden Nachweis zum Termin mit.
Zudem hat sich jede*r Teilnehmer*in am Tag der Präsenzfortbildung vor Ort in eine Liste einzutragen, mit der sie/er bestätigt, dass sie/er unabhängig vom Impf- bzw. Genesenstatus versichert, in den letzten 24 Stunden einen Schnelltest gemacht zu haben, der negativ ist. Dafür organisieren die Teilnehmer*innen bitte den entsprechenden Zeitraum VOR dem Beginn der Veranstaltung.

Am Tag der Veranstaltung werden die Teilnehmer*innendaten in den Veranstaltungsräumlichkeiten pro Veranstaltung digital und/oder manuell erfasst. Diese Liste ist gemäß der SARS-CoV-2-Eindämmungs-Verordnung angelegt und wird datenschutzkonform vier Wochen verwahrt sowie danach ordnungsgemäß vernichtet (Anhang 1). Da die Sicherheit unserer Teilnehmer*innen sowie der Fortbildungsleitung an erster Stelle steht, können wir im Fall einer Infektion umgehend reagieren und die Daten der betroffenen Personen an das Gesundheitsamt melden.

Schutz& Hygienemaßnahmen

Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen müssen von allen Verantwortlichen – der Leitung der Veranstaltung, den Teilnehmer*innen sowie dem/r Organisationsleitung der Veranstaltungsräumlichkeit – bei jeder Fortbildung eingehalten und ausnahmslos durchgeführt werden.

Bereits geltende gesetzliche Hygiene- und Schutzrichtlinien sowie neu erlassene Regelungen werden berücksichtigt und zusätzlich eingehalten. Dies gilt ebenfalls für geltende Vorschriften der Veranstaltungsräumlichkeiten.

Dieses Schutzkonzept ist gültig bis zu einem möglichen Widerruf.

Veranstaltungsräumlichkeiten

Die Veranstaltungen werden in Räumen wie Turnhalle, Aula, Mensa, Versammlungsräume von Vereinen o.ä., die eine ruhige Seminarsituation und vor allem die Abstandsvorschriften ermöglichen (s.o.). Ein Klassenzimmer, in dem die Mindestabstände nicht umgesetzt werden können, genügt nicht!

Sinn und Zweck

  • Das Schutzkonzept stellt sicher, dass das Mediastep-Institut sowie alle Anwesenden bei einer Fortbildung die folgenden Vorgaben kennen und einhalten können. Für jede dieser Vorgaben müssen ausreichende und angemessene Maßnahmen vorgesehen werden. Das Mediastep-Institut ist für die Kommunikation der Hygiene- und Schutzmaßnahmen an die durchführende Einrichtung zuständig, die durchführende Einrichtung, deren organisierende Leitung und die Teilnehmer*innen der Veranstaltung vor Ort sind für die Umsetzung dieser Maßnahmen verantwortlich.
  • Die Leitung der Veranstaltung und alle Teilnehmer*innen reinigen und desinfizieren sich regelmäßig die Hände. Die Leitung der Veranstaltung weist die Teilnehmer*innen darauf hin dies zu tun.
  • Die Leitung der Veranstaltung stellt in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Verantwortlichen der Veranstaltungsräumlichkeit sicher, dass sich die verschiedenen Teilnehmergruppen nicht vermischen.
  • Die Anwesenden halten 1,5 Meter Abstand zueinander.
  • Die Leitung der Veranstaltung stellt Desinfektionsmittel bereit und reinigt hygienemaßnahmenkonform genutztes Mobiliar nach Gebrauch.
  • Ein angemessener Schutz von zu Risikogruppen angehörigen Personen wird gewährleistet.
  • Die Leitung der Veranstaltung schickt kranke Anwesende nach Hause und weist ferner an, die (Selbst-)Isolation gemäß der Anweisung der Gesundheitsämter zu befolgen.
  • Das Informieren der Anwesenden über die Vorgaben und Maßnahmen sowie die Schulung der Leitung der Veranstaltung für die Maßnahmen und deren Einbezug bei der Umsetzung dieser wird sichergestellt.
  • Die Personendaten der Teilnehmer werden datenkonform erfasst.
  • Das Tragen eines Mund-Nasen Schutz wird gewährleistet.

Hygiene- und Schutzkonzept

  1. Händehygiene und Vorab-Prävention
  • Die Leitung der Veranstaltung als auch alle weiteren an der Fortbildung beteiligten Personen der Veranstaltungsräumlichkeit waschen sich regelmäßig die Hände mit Wasser und Seife oder nutzt Händedesinfektionsmittel.
    Auch werden die Teilnehmer*innen darauf hingewiesen dasselbe zu tun:

    • Nach der Ankunft sowie vor und nach Pausen.
    • Vor Aufbau und nach Abbau der Arbeitsplätze der Teilnehmer*innen
  • Benutzung der Händehygiene-Stationen in den Veranstaltungsräumlichkeiten:
  • Die Teilnehmer*innen müssen sich bei Betreten der Veranstaltungsräumlichkeiten die Hände mit Wasser und Seife waschen oder mit einem Händedesinfektionsmittel desinfizieren können.
  • Weiterhin müssen Papierhandtücher zur Einmalbenutzung (kein Handtrockner) in den Sanitäranlagen verwendet werden.
  • Die durchführende Einrichtung der Fortbildung ist selbstständig für die Besorgung der Hände- und Flächendesinfektionsmittel verantwortlich. Die durchführende Einrichtung (Schule/Seminar), die die Teilnehmer*innen angemeldet hat, weist diese Teilnehmer*innen an, vor der Teilnahme sicherzustellen, dass keine der genannten Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) Symptome, auf sie zutreffen.
  • Anhang mit Informationsgrafik zur Handhygiene und gesetzliche Hygiene- und Schutzrichtlinien werden in der Vorabkommunikation (FAQs, PDF, auf der Internetseite mediastep-institut.de mit zuführendem Link der Vorbereitungs-E-Mail, ca 4-3 Wochen vor dem Fortbildungstermin) als auch während der Fortbildung mit Hilfe eines Aushangs den Teilnehmer*innen und der Leitung der Veranstaltung bereitgestellt.
  1. Mund-Nasen-Bedeckungen und persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Die Leitung der Fortbildung und organisierende Personen der Fortbildungssräumlichkeit sowie die Teilnehmer*innen tragen eine Mund-Nasen-Schutz.
  • Die Leitung der Veranstaltung ist über die richtige Anwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung informiert und hält diese Regulierungen ein.
  • Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet eine Mund-Nasen-Bedeckung sowohl am Platz als auch während der gesamten Fortbildung zu tragen. Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann pro Bundesland abweichen. Es gelten die aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes.
  • Weitere Informationen zur korrekten Auswahl und richtiges Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den für die Fortbildung übermittelten weiteren Informationen.
  1. Teilnehmer*innengruppen
  • An einer KuGS- oder Schreiben-Fortbildung nehmen bis zu 25 Personen zzgl. Fortbildungsleitung über einen Zeitraum von 4 Std. 45 Minuten zzgl. Ankunft- und Abschlusszeit teil. Die Teilnehmer*innenzahl ist auf bis zu 25 Personen begrenzt. Die konkrete Anzahl ist abhängig von der jeweiligen Landesverordnung und der regionalen Risikoeinschätzung des Robert Koch Instituts (RKI).
    Die Leitung der Veranstaltung stellt in enger Zusammenarbeit mit der durchführenden Fortbildungsräumlichkeit sicher, dass die Mindestabstandsregelung eingehalten werden und dass sich die oben definierten, verschiedenen Teilnehmergruppen nicht vermischen.
  • An einem Tisch dürfen maximal eine Teilnehmergruppe von 1-4 Personen aus zwei Haushalten sitzen mit Ausnahme der jeweiligen maximalen Anzahl der Landesverordnung. Hierbei kann es gemäß Landesverordnung möglich sein, dass mehr als 1-4 Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch zusammensitzen dürfen. Dies muss jedoch von der Leitung der Veranstaltung geprüft werden sowie vom Mediastep-Institut bestätigt werden. Ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Personen ist einzuhalten oder eine entsprechende Abtrennung einzurichten. Die Leitung der Veranstaltung stellt sicher, dass es keine Vermischung von Teilnehmergruppen stattfindet.
  • Alle Teilnehmer*innen nutzen die ihnen zugewiesene Sitzplätze, welche einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten. Stehplätze sind nicht erlaubt.
  • Der Ein- und Austritt von Teilnehmer*innen wird durch die Leitung der Fortbildung gesteuert. Betreten/Verlassen der Veranstaltungsräumlichkeit von nicht angemeldeten Personen ist zu unterbinden.
  1. Distanz halten
  • Die Leitung der Veranstaltung und Anwesende halten 1,5 Meter Distanz zueinander.
  • Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für allgemeine öffentliche Veranstaltungen und Gastronomiebetriebe. Diese werden nachfolgend beschrieben:
  • Zwischen den Teilnehmergruppen muss nach vorne und seitlich «Schulter-zu-Schulter» und von Tischkante zu Tischkante ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
  • Sollten in den Veranstaltungsräumlichkeiten Trennwände zwischen den Tischen eingesetzt sein, entfällt der Mindestabstand. Trennwände zur Abtrennung von Tischen erfüllen folgende Auflagen, wenn die Tische weniger als 1,5 Meter voneinander entfernt sind.
    Die obere Kante der Trennwand befindet sich, gemessen ab Boden, auf einer Höhe von mindestens 1,5 Metern, und mindestens 70 cm über der Tischkante.
    Die untere Kante der Trennwand befindet sich zwischen dem Boden und der Tischhöhe des am tiefsten gelegenen Tisches, den die Trennwand trennt, oder liegt auf der Tischplatte auf.
    Die Trennwand reicht in der Horizontalen auf beiden Seiten des Tisches 50 cm über die Tischkante hinaus oder schließt direkt an einer Wand ab. Es sind grundsätzlich alle Materialien zugelassen, solange der Schutz vor einer Tröpfcheninfektion durch die Materialwahl nicht deutlich negativ beeinträchtigt wird.
  • Die Leitung der Veranstaltung weist die Anwesenden beim Eintreffen unverzüglich auf die Hygiene- und Schutzmaßnahmen hin. Weiterhin ist dieser verpflichtet die Einhaltung der Abstandsregelungen zu kontrollieren.
  • Die Leitung der Veranstaltung vermeidet das Anfassen von Sach- und Wertgegenstände der Teilnehmer.
  • Die beschriebenen Schutzmaßnahmen (insbesondere der Mindestabstand von 1,5 Metern) gelten auch beim Auf- und Abbau einer Veranstaltung.
  1. Material & Reinigung
  • Die Leitung/der/die Organisator*in des Fortbildungsortes nimmt die bedarfsgerechte Reinigung von Mobiliar und dort benutzen Materialien nach Gebrauch, insbesondere wenn dieses von mehreren Personen berührt wurde, vor.
  • Das Einweg-Material wird nach jeder Veranstaltung ausgetauscht oder mehrfach verwendbares Material wird vor der Wiederverwendung hygienemaßnahmenkonform gereinigt und desinfiziert. Die Leitung der Veranstaltung verzichtet auf gemeinsam genutzte Utensilien.
  • Die Leitung der Fortbildung stellt sicher, dass keine Selbstbedienung durch die Teilnehmer*innen bei der Materialausgabe der Teilnehmermaterialien stattfindet und gewährleistet, dass Teilnehmer*innen die gewünschten Materialien an ihren Arbeitsplatz erhalten.
  • Die Leitung der Veranstaltung sorgt in Absprache mit der Fortbildungsräumlichkeiten für einen regelmäßigen und ausreichenden Luftaustausch in den Räumlichkeiten. Bei Räumen mit laufenden Klima- und Lüftungsanlagen ist auf die Luftrückführung zu verzichten (nur Frischluftzufuhr).
  • Die Leitung der Veranstaltung verwendet eigene Arbeitsmaterialien, die nicht mit anderen Anwesenden geteilt werden.
  1. Risikogruppen

Mediastep-Institut berücksichtigt, dass Risikogruppen einen besonderen Schutz bedürfen.

  1. Covid-19-Erkrankte und Behandlung von Verdachtsfällen

Bei Krankheitssymptomen oder einem positiven Testergebnis gemäß des Selbsttest (siehe Anlage) ist die Leitung der Veranstaltung angewiesen betroffene Teilnehmer*innen sofort nach Hause zu schicken. Der/die Teilnehmer*in ist ferner angewiesen, die (Selbst-) Isolation der vorgegebenen Vorschriften des Gesundheitsamtes zu befolgen. Mediastep-Institut übernimmt keine Haftung bei Zuwiderhandlungen.

  1. Information der Leitung der Veranstaltung

Das Informieren der Anwesenden über die Vorgaben und Maßnahmen sowie der organisierenden Person und Leitung der Fortbildung für die Maßnahmen und deren Einbezug bei der Umsetzung dieser wird durch das Mediastep-Institut bereitgestellt. Die Person, der/die Ansprechpartnerin, der/die die Vereinbarung für die Fortbildung unterzeichnet, ist für die Information der Teilnehmer*innengruppe verantwortlich und informiert sich selbstständig durch das Lesen der AGBs, Hygiene- und Schutzmaßnahmen, die durch das Mediastep-Institut mit der ersten Information zum möglichen Termin der Fortbildung, der weiteren Vorbereitungsmail zur vereinbarten Fortbildung ca. 4-3 Wochen vor dem Fortbildungstermin. Die Informationen werden mit der Vorbereitungsmail mit einem Link bzw. sind unter dem Navigationsweg www.mediastep-institut.de => Fortbildungsinitiative => FAQs / Procedere => AGBs, Bedingungen …*, bereit gestellt. Mit Unterzeichnung der Fortbildungsvereinbarung/-bestätigung stellt dieselbe Person die oben beschriebenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowie die Information aller Teilnehmenden der Präsenzfortbildung vor Ort zum vereinbarten Fortbildungstermin sicher.


Download der AGBs

Download (PDF-Datei):
Allgemeine AGBs für die verbindliche Durchführung der Lehrerfortbildung im Rahmen der Lehrerfortbidunginitiative „KuGS“ bzw. „Schreiben“

Download (PDF-Datei):
Ergänzung der AGBs: Hygiene- und Schutzvorschriften für Fortbildungen ab dem Schuljahr 2021/22 im Rahmen der Fortbildungsinitiative Schreiben und KuGS am Donnerstag, 22.07.2021

Anlagen für die Ergänzung der AGBs Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Fortbildungen ab dem Schuljahr 2021/22  im Rahmen der Fortbildungsinitiative Schreiben und KuGS am Donnerstag, 22.07.2021

Anlage Allgemeine Schutzmaßnahmen CoVid19

Anlage Mund-Nasenbedeckung_Infektionsschutzde